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Beschwerde

Sagen Sie es uns

Sie sind mit etwas unzufrieden? Etwas hat Sie geärgert oder verletzt? Dann beschweren Sie sich. Eine Beschwerde hat für Sie keine Nachteile – und sie hilft uns, besser zu werden.

So können Sie sich beschweren

  1. Mit Ihrer Fachkraft sprechen

    Vieles lässt sich direkt klären. Sie dürfen jemanden mitbringen, dem Sie vertrauen.

  2. Die Leitung ansprechen

    Per E-Mail an beschwerde ät kombinatur-jugendhilfe Punkt de oder am Telefon unter null sieben null vier zwei, drei sieben fünf sechs neun neun. Diese Adresse liest nicht Ihre Fachkraft, sondern die Leitung.

  3. Mit dem Jugendamt sprechen

    Ihre Ansprechperson im Jugendamt ist auch für Beschwerden über uns da.

  4. Unabhängige Beratung

    Die Ombudschaft Jugendhilfe Baden-Württemberg gehört weder zu uns noch zum Jugendamt. Sie berät vertraulich und kostenlos und kann vermitteln. Wie Sie sie erreichen, steht auf ihrer Seite.

Für Kinder und Jugendliche

Du darfst dich immer beschweren – über uns, über deine Betreuerin oder deinen Betreuer, über alles, was dir nicht gefällt. Du musst nicht erklären, warum es „wichtig genug“ ist.

Wenn du mit niemandem von uns reden willst: Bei der Nummer gegen Kummer hört dir jemand zu, kostenlos und ohne dass du deinen Namen sagen musst: eins eins sechs, eins eins eins

Was dann passiert

  • Wir melden uns innerhalb einer Woche bei Ihnen.
  • Wir hören alle Seiten an und suchen mit Ihnen eine Lösung.
  • Sie erfahren, was wir entschieden haben und warum.
  • Wir behandeln Ihre Beschwerde vertraulich.

Bitte schreiben Sie in eine E-Mail nur so viel wie nötig – E-Mails sind unterwegs nicht verschlüsselt. Für Einzelheiten rufen wir Sie gern zurück.