Wir bieten als privater Träger der Jugendhilfe verschiedene Hilfen nach dem achten Sozialgesetzbuch für Kinder, Jugendliche und Familien an.

  • Ambulante Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)
  • Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
  • Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)

Große Bedeutung hat für uns die Kombination von ambulanter Erziehungshilfe und Erlebnispädagogik. Die Ziele und die Dauer der Hilfe werden in enger Kooperation aller Beteiligten erarbeitet und in Hilfeplangesprächen festgeschrieben (§ 36 SGB III).

Einführung

Die ambulante Betreuung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien wird nach individuellem Bedarf angeboten. Auftragsgeber ist das Jugendamt nach Aufnahmeverfahren und Kostenzusage.

Kooperationspartner sind Elternhaus, Schule, ÄrztInnen, TherapeutInnen, Schuldnerberatung usw. Der Kooperationsauftrag ergibt sich aus dem Kinder- und Jugend-Hilfegesetz, wonach Jugendhilfe dazu beitragen soll:

  • Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und
  • Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen.
  • Positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien, sowie eine
  • Kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

Soziales Lernen in der Gruppe ist oft ebenso notwendig wie Motivation und gezielte Lern- und Leistungsförderung. Ebenso die intensive Arbeit mit Eltern, um eigene Ressourcen wahrzunehmen und die Stärken ihrer Kinder zu erkennen. Dadurch können die Fortschritte mit Interesse begleitet und gefördert werden. Wenn LehrerInnen, VertreterInnen der Jugendhilfe und die ambulante Betreuung Hand in Hand mit den Eltern arbeiten, kommt dies den Kindern und Jugendlichen in ihrer Entwicklung zu Gute.

Ziel ist die Integration von Kindern und Eltern in Angebote des Gemeinwesens, um Ausgrenzung zu verhindern oder aufzuheben und außerschulische Ressourcen zu erschließen.

Unsere Grundhaltung den Kindern, Jugendlichen und Familien gegenüber

Wir legen Wert darauf, dass in unserer Einrichtung alle Beteiligten Wertschätzung und Akzeptanz erfahren, unabhängig von Herkunft, ethnischer und religiöser Zugehörigkeit, Begabung, Geschlecht, Aussehen, Umgänglichkeit und ihrem Lebensentwurf.

Eine solche Haltung den uns anvertrauten Menschen nahe zu bringen, kann nur dann gelingen, wenn sie auch zwischen den Fachkräften verwirklicht und vorgelebt wird.

Wir achten, wahren und fördern dabei insbesondere das Recht der uns anvertrauten Menschen auf

  • Körperliche Unversehrtheit
  • Schutz vor psychischen Verletzungen
  • Entfaltung der Persönlichkeit im Rahmen der Zielabsprachen des Hilfeplans
  • Wahrung ihrer Eigentumsrechte
  • Vertraulichkeit und Schutz ihrer Daten
  • Mitbestimmung und Beschwerdemöglichkeit

Wir wollen den jungen Menschen dazu verhelfen, die im Laufe ihrer Biographien entstandenen Erfahrungen in der Persönlichkeitsentwicklung so aufzuarbeiten, wie es ihrem eigenen Wesen entspricht.

Unabhängig von der jeweilig fachlich-theoretischen Orientierung unserer Einrichtung wird in der praktischen Arbeit mit den betreuten Menschen dort angesetzt, wo Ressourcen und Tendenzen zur erfolgreichen Bewältigung von Entwicklungsaufgaben erkennbar sind.

Wir sehen unsere Aufgaben auch darin, eine soziale Anwaltschaft für die von uns betreuten Menschen wahrzunehmen und ihre oft wenig beachteten Interessen zu unterstützen. Ziel unserer Arbeit ist die Hilfe zur Umsetzung veränderter Handlungsperspektiven im Alltag.

Aus diesem Grunde ist es notwendig, dass die Hilfen, entsprechend den aktuellen Möglichkeiten der betreuten Menschen, eine nahe Alltagsorientierung aufweisen. Dabei berücksichtigen wir den Lebenskontext und das gesamte Familiensystem. Kooperationen mit Institutionen im Umfeld sind selbstverständlich. Wir praktizieren gezielte, auf den speziellen Bedarf abgestimmte Eltern- und Familienarbeit und/oder Aufteilung dieser Aufgabe mit anderen Fachdiensten, auf Grundlage der Hilfeplanung.